Solange unklar ist, wer schuld war
Wo zwei Darstellungen aufeinanderprallen, entscheidet nicht die Erinnerung, sondern das Schadenbild. Aus Anstoßhöhe, Richtung der Verformung und den Lackspuren des Unfallgegners lässt sich der Hergang nachvollziehen. Ist der Wagen erst gerichtet, ist diese Spur endgültig fort.
Daraus folgt eine einfache Regel für die Zeit unmittelbar nach dem Unfall: nichts reparieren, nichts waschen, nichts abgeben, solange der Schaden nicht aufgenommen ist. Wie viel an solchen Spuren hängt, zeigt der Peugeot aus unserer Aufstellung: Dort klebt der Lack des Unfallgegners noch am Stoßfänger.
Beleg, wenn du selbst repariert hast
Wer in Eigenregie oder in einer freien Werkstatt repariert und danach fiktiv abrechnet, muss zweierlei belegen: dass das Fahrzeug im fraglichen Zeitraum nicht verkehrssicher war und dass die Arbeiten hinterher fachgerecht ausgeführt wurden. Ohne diesen Beleg wird der Nutzungsausfall in der Regel gestrichen.
Dafür genügt eine kurze Nachbesichtigung samt Aufnahmen. Sie kostet erheblich weniger als ein zweites vollständiges Gutachten, und dem Versicherer reicht sie als Beleg.
Für Werkstätten und Kanzleien
Werkstätten aus Merseburg, Leuna und dem übrigen Saalekreis ziehen uns hinzu, wenn ihre Kunden einen unabhängigen Nachweis brauchen. Kanzleien brauchen eine Grundlage, die vor Gericht hält, und greifen deshalb darauf zurück. Auf ein Wort verteilen wir das Ergebnis an alle Beteiligten.
Was du selbst aufnehmen solltest
Bis wir da sind, bist du der einzige Zeuge am Fahrzeug. Vier Aufnahmen kosten dich zwei Minuten und sind später Gold wert: die Endstellung beider Fahrzeuge aus etwa zehn Metern, sodass Fahrbahn und Markierungen mit im Bild sind; die Schadenstelle aus kurzer Distanz; Spuren auf der Fahrbahn wie Brems-, Splitter- oder Flüssigkeitsspuren; und die Umgebung mit Beschilderung oder Ampel.
Wichtig ist die Reihenfolge: erst die Endstellung, dann alles andere. Sobald ein Fahrzeug bewegt wurde, lässt sie sich nicht mehr rekonstruieren, und genau an ihr hängt bei ungeklärter Schuldfrage die halbe Beweisführung.
Notiere dazu Uhrzeit, Kennzeichen des Unfallgegners und, falls jemand stehen bleibt, Namen und Telefonnummer. Das ersetzt keine Beweissicherung, aber es überbrückt die Zeit bis dahin.
vor der Instandsetzung
danach lässt sich das Schadenbild nicht mehr rekonstruieren
Nutzungsausfall
wird ohne Beleg nach Eigenreparatur meist gestrichen
kurze Nachschau
kostet erheblich weniger als ein zweites Gutachten
Häufige Fragen
Wer zahlt die Beweissicherung, solange die Haftung ungeklärt ist?
Haftet am Ende die Gegenseite, zahlt deren Versicherer auch diese Kosten. Bei geteilter Schuld wird auch das Honorar geteilt. Wie es in deinem Fall aussieht, besprechen wir vorab am Telefon.
Warum reichen meine Handyaufnahmen nicht?
Für einen ersten Eindruck reichen sie, als Beweismittel selten. Es fehlen Maßstab, Anstoßhöhe, systematisch aufgebaute Ansichten und die technische Einordnung. Genau daran scheitern Ansprüche vor Gericht.
Wie eilig ist das?
Sehr. Idealerweise, bevor der Wagen bewegt oder abgeschleppt wird. In Merseburg und im Saalekreis sind wir üblicherweise binnen eines Tages da, in dringenden Fällen noch am selben.