Ein Fall aus unseren Akten
Toyota Auris Kombi, Erstzulassung Juli 2016, 175.784 km gelaufen. Für die Instandsetzung standen 11.267,40 € im Raum. Ein gleichwertiges Fahrzeug kostete 9.205 €, für den beschädigten Wagen blieben 794 € Restwert. Überwiesen werden also 8.411 €.
Angenommen, der Restwert wäre mit 2.500 € angesetzt worden. Dann blieben 6.705 €, also rund 1.700 € weniger, ohne dass sich am Fahrzeug etwas geändert hätte. Für die Ersatzbeschaffung weist das Gutachten 12 bis 14 Kalendertage aus, und für diese Zeit läuft der Nutzungsausfall von 38 € am Tag weiter.
Woran es bei den Restwertbörsen hakt
Häufig legt der Versicherer Gebote aus überregionalen Restwertbörsen auf den Tisch. Dahinter stecken meist Aufkäufer, die weit weg sitzen, und ob sie am Ende wirklich anrücken, ist eine andere Frage. Zumutbar ist dir nur der Preis, den du auf dem Markt vor deiner Haustür tatsächlich bekommst.
Deshalb hole ich die Gebote aus dem Saalekreis und dem Umland und lege sie im Gutachten offen. Trifft ein höheres Angebot erst ein, nachdem der Wagen verkauft ist, bist du daran nicht mehr gebunden.
Warum 122 Prozent noch nicht das Ende sind
Der Kombi oben lag bei 122 % Wiederherstellungsaufwand. Rechnerisch ein Totalschaden, praktisch aber noch innerhalb eines Spielraums, den die Rechtsprechung einräumt: Bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts darfst du reparieren lassen und den Wagen behalten. Bekannt ist das als 130-Prozent-Regel.
Daran hängen zwei Bedingungen. Die Instandsetzung muss fachgerecht und im Umfang des Gutachtens erfolgen, und du musst das Fahrzeug anschließend mindestens ein halbes Jahr weiterfahren. Wer beides erfüllt, bekommt die vollen Reparaturkosten ersetzt statt der Differenz aus Fahrzeugwert und Restwert. In diesem Fall wären das 11.267,40 € statt 8.411 €.
Ob sich das lohnt, ist eine Rechenfrage und keine Glaubensfrage. Sie stellt sich aber nur, wenn im Gutachten überhaupt steht, wie weit der Aufwand über dem Fahrzeugwert liegt. Ohne diese Prozentzahl fällt die Entscheidung stillschweigend zugunsten der Abrechnung.
8.411 €
in diesem Fall überwiesen: 9.205 € Fahrzeugwert abzüglich 794 € Restwert
122 %
Aufwand in diesem Fall, also noch unterhalb der 130-Prozent-Grenze
6 Monate
Mindestdauer der Weiternutzung, wenn du nach der 130-Prozent-Regel reparierst
Häufige Fragen
Muss ich das Restwertgebot der Versicherung annehmen?
Nein. Maßgeblich ist, was du auf dem regionalen Markt tatsächlich erzielen kannst. Erreicht dich ein höheres Gebot erst, wenn der Wagen schon weg ist, bleibt es unbeachtlich.
Technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden, wo ist der Unterschied?
Technisch bedeutet: eine Instandsetzung ist gar nicht mehr durchführbar. Wirtschaftlich bedeutet: sie wäre durchführbar, rechnet sich aber nicht. Im Alltag ist es fast immer der zweite.
Bekomme ich die Mehrwertsteuer auf den Fahrzeugwert ersetzt?
Nur soweit sie wirklich anfällt, also bei einem Ersatzkauf, bei dem sie dir berechnet wird. Darum vermerkt das Gutachten, ob der Wert regelbesteuert, differenzbesteuert oder steuerneutral anzusetzen ist. Beim Kombi aus unserem Beispiel steht dort „differenzbesteuert".