Warum sie so häufig fehlt
Dieser Posten erscheint nur, wenn ihn jemand beziffert und die Methode dahinter offenlegt. Eine Werkstatt tut das nicht; ihr Kostenvoranschlag deckt Teile und Arbeitszeit ab, mehr nicht. Und in den Prüfberichten der Gegenseite sucht man ihn oft vergebens.
Auffallen wird dir der Verlust darum erst Jahre später, beim Verkauf, wenn der Interessent den Vorschaden einpreist. Zu diesem Zeitpunkt ist die Frist längst verstrichen.
Wann sie entsteht
Feste Altersgrenzen gelten nicht mehr, die Richtung ist trotzdem klar: je jünger das Fahrzeug, je weniger gelaufen und je aufwendiger die Instandsetzung, desto höher der Betrag. Bei alten Fahrzeugen mit hoher Laufleistung bleibt oft nichts.
Zur Berechnung stehen mehrere anerkannte Verfahren bereit, unter anderem Ruhkopf/Sahm, die Marktrelevanz- und Faktorenmethode sowie das Modell des BVSK. Welches davon passt, hängt an Alter, gefahrenen Kilometern und Schadenbild. Entscheidend ist, dass die Wahl im Gutachten nachvollziehbar begründet ist und der Betrag nicht als gegriffene Zahl dasteht.
Was dabei herauskommt
Zwei Werte aus unseren Akten spannen den Rahmen auf. Ein Peugeot e-208, zugelassen im Mai 2026 und mit 3.394 km auf dem Zähler, kam auf 650 €. Ein Mercedes Sprinter Kastenwagen, ein knappes Jahr alt, aber bereits 97.019 km im Einsatz, auf 350 €. Fast gleicher Fahrzeugwert, fast gleiche Anschaffung, und trotzdem knapp der doppelte Betrag. Den Unterschied macht die Laufleistung.
Am Peugeot lässt sich noch etwas anderes ablesen. Die Instandsetzung selbst machte nur 17 % des Fahrzeugwerts aus, für viele also ein Schaden, den man abhakt. Der Wertverlust lag trotzdem bei 650 €, und ohne Gutachten hätte diesen Betrag niemand angemeldet.
Wenn der Versicherer den Posten streicht
Gekürzt wird die Wertminderung selten mit einer Begründung, meist mit einem Satz: das Fahrzeug sei zu alt, die Laufleistung zu hoch, der Schaden zu klein. Dagegen hilft nur eines, und das steht dann schon im Gutachten: die Herleitung. Wer nachlesen kann, nach welcher Methode gerechnet wurde und welche Werte eingesetzt wurden, kann jeden Einwand einzeln beantworten.
Praktisch heißt das: Widerspreche schriftlich, verweise auf die Fundstelle im Gutachten und setze eine Frist. Bleibt der Versicherer dabei, ist das ein Fall für die Kanzlei. Weil der Betrag zum Schaden gehört, trägt die Gegenseite bei berechtigter Forderung auch die Anwaltskosten.
Was du dagegen nicht tun solltest: den Posten stillschweigend fallen lassen, weil er im Verhältnis zur Reparatur klein wirkt. Beim Neuwagen aus unserer Aufstellung waren es 650 € bei 17 % Reparaturaufwand. Das ist kein Restposten, sondern rund ein Achtel der gesamten Schadensumme.
350 bis 650 €
Abstand zwischen den beiden Fällen hier
3 Jahre
Regelverjährung, danach ist der Anspruch fort
obendrauf
der Minderwert tritt neben die Instandsetzung, er ersetzt sie nicht
Häufige Fragen
Bekomme ich die Wertminderung auch, wenn ich nicht reparieren lasse?
Ja. Maßgeblich ist der Wertverlust selbst, nicht die Frage, ob du herrichten lässt. Auch wer fiktiv abrechnet, bekommt sie überwiesen.
Muss ich das Fahrzeug erst verkaufen?
Nein. Der Wertschaden entsteht im Moment des Unfalls, nicht beim Verkauf. Einen Nachweis brauchst du nicht, und behalten darfst du den Wagen selbstverständlich.
Ab wann sollte man das prüfen lassen?
Sobald mehr als eine Lackfläche betroffen ist oder tragende Teile gerichtet werden mussten. Kratzer ohne Verformung bleiben in aller Regel folgenlos.